Allgemeine Geschäftsbedingungen

ZONE FÜR GESTALTUNG

1. Anwendung, Geltung

1.1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich und sind für alle – auch zukünftige – Geschäfte zwischen dem jeweiligen Designer und dem Besteller rechtsverbindlich.
1.2. Mit Erteilung des ersten Auftrages erkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Bestimmungen an. Die Bestimmungen gehen den Bestimmungen des Bestellers, denen ausdrücklich widersprochen wird, vor, es sei denn abweichende Bedingungen wurden schriftlich anerkannt.

2. Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Terminabsprachen, Gefahrübergang

3.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten. Ist nicht ausdrücklich schriftlich eine Frist bzw. ein Termin vereinbart worden ist vom Designer für die Erstellung des Werkes keine Frist / kein Termin einzuhalten.
3.2. Das hergestellte Werk wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers versendet. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung/des zufälligen Unterganges geht auf den Besteller über sobald das Werk den Erfüllungsort verlässt.

4. Urheberrechte und Nutzungsrechte

4.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
4.2. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten für alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Skizzen auch dann zwischen den Vertragsparteien, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere stehen uns die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff UrhG zu.
4.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die Zustimmung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt den jeweiligen Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.4. Der Designer überträgt dem Besteller die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Besteller an Dritte bedarf der vorherigen Einwilligung des Designers.
4.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Besteller auf diesen über.
4.6. Die Werke des Designers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Besteller bei Auftragerteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung des Designers und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
4.7. Der Besteller ist verpflichtet, das für die Herstellung zur Verfügung gestellte Bild-/Textmaterial oder Muster auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte Dritter zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Designer geht davon aus, dass der Besteller zur Verwendung berechtigt ist.
4.8. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

5. Vergütung, Abnahme

5.1. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Angebotes.
5.2. Wurden keine Vereinbarungen getroffen errechnen sich die Honorare jeweils aus dem geschätzten zu erwartenden Zeitaufwand. Hierbei liegt der für den Designer übliche Stundensatz zugrunde.
5.3. Zusätzliche Leistungen, wie Bildbearbeitungen, die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen, die ohne weiteres Angebot abgerufen werden, werden mit dem beim Designer üblichen Stundensatz berechnet.
5.4. Übliche Material- und Präsentationsaufwendungen sind in den Honoraren enthalten.
5.5. Die Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Diese beträgt gesetzlich 7%. Für Text, Fotografie, Programmierung, Bildbearbeitung und Druck fällt eine gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% an.
5.6. Fremdleistungen werden – wenn erforderlich/vom Besteller genehmigt – gesondert mit Belegnachweis an den Besteller weiterberechnet oder vom beauftragten Unternehmen direkt in Rechnung gestellt.
5.7. Die Vergütung ist nach Abnahme des Musterentwurfes fällig. Nach erfolgter Abnahme erstellt der Designer eine entsprechende Rechnung. Erst nach erfolgreicher Zahlung des Bestellers ist der Designer verpflichtet, die originalen Entwürfe (keine PSD-/AI-/INDD-Dateien) herauszugeben.
5.8. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank p.a. verlangt werden. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Bestellers im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Die vereinbarte Vergütung ist die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge zahlbar.

7. Künstlersozialabgabe

7.1. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen oder werbeberaterischen Bereich an den jeweiligen Designer als eine nicht juristische Person nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Abgabe- und Anmeldefrist ist alleine der Besteller zuständig und verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare sind unter www.kuenstlersozialkasse.de zu finden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 8.2. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Besteller herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Photoshop Originaldateien (PSD)), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch den Designer geändert werden.

9. Gewährleistung , Haftung

9.1. Der Designer verpflichtet sich den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. 9.2. Er haftet für entstandenen Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es wird nur bis zur Höhe des Bruttoertrages gehaftet. 9.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen und Internetseiten durch den Besteller übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 9.4. Für die vom Besteller freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers. 9.5. Ist kein Korrekturabzug an den Besteller übermittelt worden, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. 9.6. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Besteller die Verantwortung für die Richtigkeit des Gesamtinhaltes. 9.7. Mängel oder Monierungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung dem jeweiligen Designer gegenüber schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 9.8. Bei mangelhafter Leistung verpflichtet sich der Designer zur kostenlosen Nachbesserung. 9.9. Es entfallen alle Mängelansprüche, wenn der Besteller dem Designer keine angemessene Zeit oder Gelegenheit eingeräumt hat, das mangelhafte Werk zu überprüfen und die eventuell erforderliche Nacherfüllung vornehmen zu können. 9.10. Der Zeitpunkt des Gefahrüberganges ist für den vertragsgemäßen Zustand der Ware maßgeblich. 9.11. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Besteller, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Vergütung oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

10. Haftungsbeschränkungen

10.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen den Designer ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. Es wird vom Designer nicht für Schäden, die nicht an der Sache selbst entstanden sind gehaftet. Vor allem haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist oder wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Wurde eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, haftet der Designer nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. 10.2. Bei jedem Schadensereignis wird nur bis zur Höhe des Bruttoertrages gehaftet.

11. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen ist ohne Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 11.2. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. 11.3. Erfüllungsort für die Leistungen des Designers sowie für Kundenzahlungen ist der Sitz des jeweiligen Designers. 11.4. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz des jeweiligen Designers, soweit der Kunde Kaufmann, der nicht unter § 4 HGB fällt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. In diesem Fall ist der Designer auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. 11.5. Hat der Besteller seinen Firmensitz im Ausland, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Designer die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als „Referenz“ in den öffentlichen Galerien der Zone für Gestaltung ausstellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwendet.  12.2. Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in dem Arbeitscomputer des Designers gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. (Stand : 10.04.2008)